Woher wir unsere Erfahrungen haben …

Die GfDP GmbH hat in den vergangenen zehn Jahren zusammen mit Kooperationspartnern über 120 Ausschreibungen nach § 45 I S. 1 SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 bis 4 SGB III u. a. verantwortlich durchgeführt. Darunter unter anderem Projekte zur …

Beruflichen Aktivierung

Praxiscenter nach § 16 I SGB II i. V. m. § 45 I S. 1, 2, 3 und 5 SGB III

Im Projekt werden die Teilnehmenden in verschiedenen Berufsbereichen praktisch geschult. U. a. wurden von uns die Berufsbereiche Holz, Metall, Farbe-/Raum, Lager/Logistik, Handel/Verkauf sowie Hotel/Gastronomie umgesetzt. Begleitend wird Unterstützung im Bewerbungscoaching geleistet. Fokus: Verbesserung der berufsbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten, Teilnahme bis zu 6 Monaten.

Aktivcenter nach § 16 I SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 SGB III

In diesem Projekt steht die Aktivierung der Teilnehmenden im Vordergrund. Darunter verstehen wir die Steigerung der Motivation, sich aus der Komfortzone herauszubewegen um das private Lebensumfeld sowie die beruflichen Entwicklungschancen in den Griff zu kriegen. Fokus: Abbau von Hemmnissen im privaten und beruflichen Bereich. Teilnahme bis zu 4 Monaten.

TrainingsCenter nach § 16 I SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 Nr. 2 SGB III

Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Nebeneinkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit. Hier werden praktische und theoretische berufliche Kenntnisse festgestellt und bei Bedarf nachgeschult bzw. neu vermittelt. Flankiert werden diese mit Unterstützung bei der Bewerbung. Fokus: Berufsfachliche Kenntnisvermittlung. Teilnahme bis zu 6 Monaten.

IdP – Integration durch Praxis nach § 16 I SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 SGB III

Mittelpunkt des Projekts ist die Integration in eine Ausbildung (bei U25) bzw. in den Arbeitsmarkt (bei Ü25) durch Steigerung der Motivation und Beschäftigungsfähigkeit. Ergänzt wird dies durch eine betriebliche Erprobungsphase, wo die Teilnehmenden in einem Betrieb am 1. Arbeitsmarkt ein Praktikum absolvieren. Fokus: Praktische Erfahrungen sammeln. Teilnahme bis zu 6 Monaten.

Integrationsbetrieb nach § 16 I SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 Nrn. 1, 2, 3 und 5 SGB III

In dem Projekt werden die berufsbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten der Teilnehmenden festgestellt, mögliche Berufseinsatzfelder erarbeitet und Anpassungsschulungen durchgeführt. Dann münden Sie in eine versicherungspflichtige aber geförderte Beschäftigung ein um sich eine neue Berufsperspektive zu erarbeiten. Fokus: Einmündung in geförderte Beschäftigung. Teilnahme bis zu 12 Monaten.

Bewerbungsunterstützung

Bewerbungs(gruppen)Coaching nach § 45 I SGB II

Zusätzlich zum Inhalt des Einzelcoachings steht hier der Austausch innerhalb der Gruppe im Vordergrund. Ergänzt wird dies durch Bewerbungssimulationsschulungen und Krisenbewältigungstraining. Fokus: Austausch und Unterstützung innerhalb der Gruppe sowie Durchführung begleitender Bewerbungsaktivitäten. Teilnahme bis zu 14 Tage.

Bewerbungs(einzel)Coaching nach § 45 I S. 1 SGB III

Unterstützung der Teilnehmenden durch Aktualisierung der Bewerbungsunterlagen sowie einem individuellen Bewerbercoaching. Das Schulungsmodul geht über 2 Termine und beinhaltet keine Vermittlungsaktivitäten. Fokus: Aktualisierung der Bewerbungsunterlagen und Heranführung an die “Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit”. Teilnahme bis zu 2 Tagen.

Individuelles Einzelcoaching

EinzelCoaching nach § 16 I SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 SBG III

Das Coaching erfolgt individuell und richtet sich am Bedarf des Teilnehmenden aus. Dazu gehört u. a. Verbesserung der Bewerbungskompetenzen, Abbau von Hemmnissen im privaten Lebensumfeld, aktive Arbeitsplatzsuche sowie eine 6monatige Nachbetreuung im Falle einer Vermittlung. Fokus: Einzelunterstützung. Teilnahme bis zu 20 Wochen.

Gruppencoaching

Coachingcenter für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach § 16 I SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III

Heranführung der Teilnehmenden an eine Beschäftigung, auch in Teilzeit. Durch Qualifizierung, Bewerbungsunterstützung, Gruppenaktivitäten zur Motivationssteigerung und praxisbezogene Erprobungsmodule. Die Teilnehmenden üben noch eine Nebenbeschäftigung aus. Fokus: Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Dauer bis zu 16 Wochen in Vollzeit.

AhfJ Aktivierungshilfen für Jüngere nach § 16 I SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 Nr. 1 SGB III

In diesem Projekt werden junge Menschen mit multiplen Problemlagen im Vorfeld einer Ausbildung, Qualifizierung oder Arbeitsaufnahme unterstützt, um sie an ein mögliches Berufsfeld heranzuführen. Dies erfolgt neben der Erprobung in diversen Berufsfeldern insbesondere durch intensive sozialpädagogische Betreuung. Fokus: Überleitung in eine Qualifizierung / Ausbildung. Dauer bis zu 12 Monate.

Coaching 50Plus im Rahmen des Bundesprogramms “Perspektive 50plus”

Das Projekt richtet sich an arbeitslose Leistungsbezieher über 50 Jahre. Durch den Abbau vorliegender Hemmnisse und Aufbau von Motivation und Leistungsbereitschaft soll eine Einmündung in eine Beschäftigung unter Zugrundelegung vorhandener Qualifikationen erreicht werden. Fokus: intensive Vermittlungsaktivitäten. Dauer bis zu 3 Monate.

BASIS – Begleitung, Aktivierung, Stabilisierung, Integration nach § 16 I SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 SGB III

Das Projekt richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit ausgeprägtem Unterstützungsbedarf, die auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie an eine berufliche Qualifizierung oder Beschäftigungsaufnahme heranzuführen. Bisherige Hinderungsgründe liegen in der Person. Fokus: Intensive Einzelberatung. Dauer bis zu 9 Monaten.

Integrationsmaßnahmen

PerjuF – Perspektive für junge Flüchtlinge nach § 45 I s. 1 SGB III i. V. m. § 16 I SGB II

Das Projekt richtet sich an Asylbewerber oder Geduldete mit Arbeitsmarktzugang, Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sowie Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nach § 27 V AufenthG. Es umfasst die Heranführung an das deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssystem, Kennenlernen der Rahmenbedingungen und Anforderungen in verschiedenen Ausbildungen und Berufsfeldern und der Arbeitswelt. Weiterhin die  Vermittlung der für eine berufliche Eingliederung notwendigen berufsbezogenen Sprachkenntnisse. Dauer bis zu 8 Monate.

Perspektive FM-Reha-SB nach § 16 I SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 SGB III

In Zusammenarbeit mit den Jugendämtern, Sozialamt, Sucht- und Schuldnerberatung sowie anderen Einrichtungen der Krisenintervention, dient das Projekt dazu, arbeitslose erwerbsfähige schwerbehinderte Leistungsberechtigte aus dem Fallmanagement, bei denen die Integration aufgrund vorliegender oder drohender physischer, psychischer und /oder sozialer Beeinträchtigungen besonders erschwert ist, bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben zu unterstützen. Dauer bis zu 4 Monate.

Ausbildung und Berufsvorbereitung

BaE integrativ nach §§ 76 ff. SGB III

Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen. Dabei übernimmt ein “Träger” die reguläre Ausbildung von Jugendlichen, die aufgrund vorliegender Hemmnisse für eine reguläre Ausbildung (noch) nicht in Frage kommen. Dies umfasst die fachtheoretische wie auch fachpraktische Unterweisung. Fokus: Abbau von Hemmnissen und Überleitung in ein reguläres Ausbildungsverhältnis. Die Dauer entspricht dem der regulären Ausbildung.

BaE kooperativ nach §§ 76 ff. SGB III

Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen von Jugendlichen, die aufgrund vorliegender Hemmnisse für eine reguläre Ausbildung (noch) nicht in Frage kommen. Dabei übernimmt ein “Träger” die fachtheoretische und ein “regulärer” Kooperationsbetrieb die fachpraktische Unterweisung. Fokus: Abbau von Hemmnissen und Überleitung in ein reguläres Ausbildungsverhältnis. Die Dauer entspricht dem der regulären Ausbildung.

BaE kombi nach §§ 76 ff. SGB III

Die “BaE – Kombi” stellt eine Zusammenlegung der “BaE integrativ” wie auch “BaE kooperativ” dar. Dabei ist der Auszubildende zu Beginn in der außerbetrieblichen Einrichtung als Auszubildender tätig. Ab dem 2. Ausbildungsjahr wechselt er in einen regulären Kooperationsbetrieb, der durch die außerbetriebliche Einrichtung bei der Ausbildung unterstützt wird. Damit wird der Betrieb entlastet und der Auszubildende kann intensiver betreut und dessen Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden.

BvB Berufsvorbereitung nach §§ 51 u. 53 SGB III / §§ 61 und 61a SGB III

Die Berufsvorbereitung findet im Vorfeld einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung statt. Den Jugendlichen wird die Möglichkeit eröffnet, sich in verschiedene Berufsfelder zu erproben und damit eine Entscheidung für die Einmündung in eine zukünftige Berufstätigkeit treffen zu können. Fokus: Berufswahlunterstützung und Überleitung in eine reguläre Ausbildung. Dauer bis zu 6 Monaten.

Vermittlung in Beschäftigung

AViBA Aktivierung und Vermittlung mit intensiver Betreuung und Anwesenheitspflicht § 16 I SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 Nr. 1, 3 u. 5 SGB III

Für Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Teilnehmende erfolgt eine Unterstützung im Bereich des Bewerbungsmanagements. Dazu gehören Arbeitsmarktorientierung, Bewerbungstraining, Qualifizierungen und Aktivitäten der Gesundheitsorientierung. Fokus: Bewerbungsunterstützung, Dauer bis zu 8 Wochen.

BKAV Baukastensystem Aktivierung und Vermittlung nach § 16 I SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 SGB III

Der Projektinhalt besteht aus einer individuelle Kombination aus Maßnahmen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung und Verringerung bzw. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in Beschäftigung und deren Stabilisierung. Fokus: Heranführung an Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Dauer bis zu 6 Monate.

LAV Aktivierung und berufliche Eingliederung um Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden nach § 45 I S. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 SGB III

Der Projektinhalt besteht aus einer individuelle Kombination aus Maßnahmen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch die Feststellung und Verringerung bzw. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in Beschäftigung und deren Stabilisierung. Ergänzt wird dies durch Maßnahmeteile in einem Betrieb zur Erprobung und Orientierung. Fokus: Feststellung berufspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dauer bis zu 8 Wochen.

Neukundenaktivierung nach § 16 I SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 SGB III

Der Projektinhalt ist speziell an Kunden der Jobcenter gerichtet, bei Zugang in Rechtskreis SGB II (Übergang von ALG I zu ALG II) und besteht aus einer individuelle Kombination aus Maßnahmen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung und Verringerung bzw. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in Beschäftigung und deren Stabilisierung. Fokus: Spezielle Ausrichtung auf Zielgruppe mit kurzer Arbeitslosigkeit. Dauer bis zu 6 Monate.

Integration nach FbW nach § 45 I S. 1 SGB III

Das Projekt richtet sich speziell an Arbeitssuchende und Arbeitslose nach einer beruflichen Weiterbildung gem. § 81  ff. SGB III. Die Unterstützung zielt insbesondere darauf ab, die in der Weiterbildung erlernten Zusatzqualifikationen im Bewerbungsprozess chancenerhöhend einzusetzen und ein adäquaten Einsatz- / Berufsbereich zu finden. Fokus: Vermittlung in Beschäftigung. Dauer bis zu 3 Monate.