Beratung von gemeinnützigen Einrichtungen

Auch Helfer dürfen sich helfen lassen.

Eine unserer Herzensangelegenheiten ist die Beratung von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. Wenn auch Sie zu den Menschen gehören, bei denen die Unterstützung von Bedürftigen an erster Stelle steht, nutzten Sie die Möglichkeit von über 20 Jahren aktiver Beratung und Durchführung sozialer Projekte. Aktiv initiiert, begleitet oder umgesetzt wurden von uns im Zeitraum 1995 bis 2020 soziale Projekte über folgende Instrumente: SAM, ABM, Bürgerarbeit, Kommunalkombi, Soziale Teilhabe, FAV, BEZ, AGH (Entgeltvariante), AGH – MAE, ESF-, FbW- und AZAV-zertifizierte Bildungsmaßnahmen, Bildungsgutscheine, Berliner Jobcoaching, Beschäftigungstrainer, FIB, LSK, PEB und Ausschreibungen sowie eine Vielzahl freifinanzierter Projekte über Bundes-, Europa- und Landesmittel.

Ob es um die

  • Gründung einer gemeinnützigen Einrichtung unter Berücksichtigung der Anforderung des Steuerrechts (§§ 51 ff. Abgabenordnung)
  • Beantragung und Durchführung von Arbeitsmarktprogrammen (AGH – MAE, FAV, Soziale Teilhabe, § 16 i SGB III,  …)
  • Beantragungen von Fördermitteln (LSK, PEB, ESF – Mittel …)
  • ordnungsgemäße Verbuchung, Dokumentation und Abrechnung der Fördermittel über EUREKA
  • Vernetzung zu Partnern des sozialen Netzwerkes
  • Sicherstellung einer ordnungsmäßen Projektdokumentation
  • satzungs- und zweckgemäße Gestaltung des Internetauftritts

oder vieles andere geht, in allen Belangen beraten wir Sie gerne und kompetent aus erster Hand. Profitieren Sie hierbei insbesondere auch von den Erfahrungen zu den besonderen Anforderungen bei der Umsetzung des Datenschutzes in gemeinnützigen Einrichtungen.

Natürlich beraten wir auch gerne Unternehmen aus dem gewerblichen Bereich. Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns einfach, gerne beantworten wir Ihre Anfragen im persönlichen Gespräch.